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Stichwahl zur Landratswahl – Dringender Hinweis zur Briefwahl
22.05.2025
Aktuell erreichen uns vermehrt Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht mit der Post zugestellt bekommen haben.
Wichtig: Wer Briefwahl für die Stichwahl des Landrates beantragt, die Unterlagen jedoch noch nicht erhalten hat, kann sich bis Freitag, 12:00 Uhr, an seine Gemeindewahlbehörde (Verwaltung, Amt oder Rathaus) wenden und sich neue Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. In Ausnahmefällen ist dies noch bis Samstag, 12:00 Uhr möglich. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Wahl nicht mehr zulässig!
Bei individuellen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Bild zur Meldung: Stichwahl zur Landratswahl – Dringender Hinweis zur Briefwahl
Weitere Informationen:










