Stichwahl zur Landratswahl – Dringender Hinweis zur Briefwahl

22.05.2025

Aktuell erreichen uns vermehrt Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht mit der Post zugestellt bekommen haben.


Wichtig: Wer Briefwahl für die Stichwahl des Landrates beantragt, die Unterlagen jedoch noch nicht erhalten hat, kann sich bis Freitag, 12:00 Uhr, an seine Gemeindewahlbehörde (Verwaltung, Amt oder Rathaus) wenden und sich neue Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. In Ausnahmefällen ist dies noch bis Samstag, 12:00 Uhr möglich. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Wahl nicht mehr zulässig!


Bei individuellen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
 

 

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