Lärmaktionsplan
Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Stadt Malchin
Die Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie, und die entsprechende nationale Umsetzung in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (Umsetzungsgesetz, BlmSchG ) fordern ein Konzept, welches in der Zielsetzung schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindern bzw. vermindern sowie vorbeugende Maßnahmen enthalten soll. Neben der Lärmkartierung ist der Lärmaktionsplan wesentlicher Bestandteil des Konzeptes. Die Gemeinden haben nach § 47d BlmSchG den gesetzlichen Auftrag, Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für die in der Lärmkartierung erfassten Straßen geregelt werden.
Grundlage der Lärmaktionsplanung bildet das Haupt- und Ergänzungsverkehrsnetz. Die Berücksichtigung des Hauptverkehrsnetzes ist dabei zwingend erforderlich, das Ergänzungsnetz ist optional. Nach Rücksprache mit der Stadt Malchin wird das Ergänzungsnetz teilweise (L20, L202 innerhalb Malchins) mit betrachtet.
Zusätzlich wurden auf die vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG MV) zur Anwendung empfohlenen Lärmauslösewerte LDEN und LNIGHT zur Vermeidung von gesundheitsschädlichen Auswirkungen durch Lärm von 65 dB(A) auf 60 dB(A) bzw. von 55 dB(A) auf 50 dB(A) reduziert.
Die Stadt Malchin hat als zuständige Behörde einen Entwurf (Stand 14.10.2024) für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Malchin erstellt.
Der Lärmaktionsplan 2024 schreibt den am 23.10.2013 durch die Stadtvertretung Malchin beschlossenen und den im Jahre 2019 aktualisierten Lärmaktionsplan fort.
Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde in der Einwohnerversammlung am 04.12.2024 vorgestellt.
Während der öffentlichen Auslegung vom 22.01.2025 bis zum 12.02.2025 können von jedermann Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadt Malchin
Am Markt 1
17139 Malchin
vorgebracht werden.
Die Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen fließen in die weitere Erarbeitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Malchin ein. Der endgültige Plan wird nach Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertig gestellt. Die Endfassung des Lärmaktionsplans für die Stadt Malchin wird danach erneut veröffentlicht.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Malchin können unter den nachfolgenden Links eingesehen werden:
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Malchin, 4. Runde