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Wahlsonntag, der 20.09.2026: Besonderheiten bei nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen

Amt Malchin am Kummerower See, den 17.09.2026
Wahlsonntag, der 20.09.2026: Besonderheiten bei nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen
Lupe

Aus aktuellem Anlass weist die Wahlleitung des Amtes Malchin am Kummerower See auf die besonderen Regelungen für Wahlberechtigte hin, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese jedoch nicht erhalten haben und am Wahlsonntag im Wahllokal ihre Stimme abgeben möchten.


Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält im Wählerverzeichnis einen sogenannten Wahlscheinvermerk (Sperrvermerk). Dieser Vermerk weist den Wahlvorstand darauf hin, dass für die betreffende Person ein Wahlschein ausgestellt wurde. Eine reguläre Stimmabgabe im Wahllokal ist in diesem Fall nur unter Vorlage des entsprechenden Wahlscheins möglich.


Nach den wahlrechtlichen Bestimmungen ist der Wahlvorstand verpflichtet, eine wahlberechtigte Person zurückzuweisen, wenn im Wählerverzeichnis ein Wahlscheinvermerk eingetragen ist und kein Wahlschein vorgelegt werden kann.


Für den Fall, dass ein beantragter Wahlschein nachweislich bzw. glaubhaft nicht zugegangen ist, besteht die Möglichkeit, bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein mit einer neuen Nummer zu erhalten. Am Wahlsonntag selbst ist die Ausstellung eines neuen Wahlscheins nicht mehr möglich.


Die Wahlleitung bittet daher alle Wahlberechtigten, die Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese bislang nicht erhalten haben, sich rechtzeitig vor dem Wahlsonntag mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Auf diese Weise können mögliche Probleme noch vor dem Wahltag geklärt werden.


Wichtig: Wer am Wahlsonntag mit einem Sperrvermerk im Wählerverzeichnis im Wahllokal erscheint und keinen gültigen Wahlschein vorlegen kann, kann dort nicht zur Stimmabgabe zugelassen werden.


Die Wahlleitung empfiehlt daher, die beantragten Briefwahlunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen und bei Problemen möglichst frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Gemeindewahlbehörde (Tel. 03994 640 269 oder 03994 640 108) aufzunehmen.


Die Regelungen dienen der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl und stellen sicher, dass eine Stimme nicht mehrfach abgegeben werden kann.


17.09.2026
Gemeindewahlleitung

 

Bild zur Meldung: Wahlsonntag, der 20.09.2026: Besonderheiten bei nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen

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