Navigation überspringen und zum Inhaltsbereich
  • Dienste & Leistungen
    •  
    • Weg zu uns
    • Öffnungszeiten
    • Sitzungsinfo
    • Generalanzeiger
    • Ausschreibungen
      •  
      • Vergabeverfahren
      • Personal
      •  
    • Dienstleistungen
    • Satzungen
    • Bekanntmachungen
    • Organigramm
    • Standesamt
    •  
  • Städte & Gemeinden
    •  
    • Amt
    • Neukalen
    • Gielow
    • Faulenrost
    • Kummerow
    • Basedow
    •  
  • Malchin
    •  
    • Porträt
    • Vereine
    • Einrichtungen
      •  
      • Grundschule
      • Regionalschule
      • Bibliothek
      • Peenebad
      • Stadtbauhof
      • Weitere Einrichtungen
      •  
    • Städtepartnerschaft
      •  
      • Itzehoe
      • Szerencs
      • Hesperingen
      •  
    • EUROPART
    •  
  • Kultur & Tourismus
    •  
    • Unsere Region
    • Stadtinformation
    • Übernachtungen
    • Freizeitangebote
    • Gastronomie
    • Malchin-Kurier
    • Stadtrundgang
    •  
  • Wirtschaft & Bauen
    •  
    • Gewerbegebiete
    • Unternehmungsnetzwerk
    • Bauen in Malchin
    • Bauleitpläne
      •  
      • In Aufstellung
      • Rechtskräftig
      • Lärmaktionsplan
      • Sonstige Baumaßnahmen
      •  
    •  
 
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Suche:
 
  • Wir trauern und sind dankbar für die gemeinsame Zeit
  • 30 Jahre Pflegeheim Malchin – Ein Haus mit Herz feiert Jubiläum
  • 35 Jahre Stadtsanierung in Malchin – Ein Erfolgsmodell für unsere Stadt
  • 3. Bildungsspaziergang durch Malchin
  • Fördermittelwerkstatt Ehrenamt in der kultur.schule Malchin
  • Wir trauern und sind dankbar für die gemeinsame Zeit
  • 30 Jahre Pflegeheim Malchin – Ein Haus mit Herz feiert Jubiläum
  • 35 Jahre Stadtsanierung in Malchin – Ein Erfolgsmodell für unsere Stadt
  • 3. Bildungsspaziergang durch Malchin
  • Fördermittelwerkstatt Ehrenamt in der kultur.schule Malchin

veranstaltungen

Europafonds
 

ANI-EU

 
 
Infodienste MV
 

Inhalt folgt [...]

 
 
Malchin Imagefilm
 

Malchin von oben

 
 
 
 
  • RSS-Feed
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen

Amt Malchin am Kummerower See, den 29.09.2025
Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen
Lupe

Gesetzliche Grundlagen:
Die Entsorgung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, Ausnahmen im Speziellen u.a. die Pflanzenabfall-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.


Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet.


Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen – Pflanzenabfall-Landesverordnung – vom 18. Juni 2001 (GVOBl: M-V 2001, S. 281) regelt Ausnahmen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den Monaten März und Oktober. Danach können nur in diesen beiden Monaten an Werktagen für maximal zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausnahmsweise pflanzliche Abfälle verbrannt werden, wenn


- es sich um pflanzliche Abfälle handelt, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen.
- ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist
- eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist.


Das Verbrennen hat gesondert vom Lagerplatz der pflanzlichen Stoffe (Schutz der Kleinlebewesen) zu erfolgen. Der Nachbarschutz und die allgemeinen Brandschutz-bedingungen sind zu berücksichtigen.


Es ist vor dem Verbrennen zu prüfen, ob unnötige Rauchschwaden vermieden werden können! Denn gerade in einer Erholungsregion und besonders im städtischen Bereich werden die „Kleinen Feuerchen“ bei unsachgemäßer Handhabung für den Nachbarn schnell störend.


Es dürfen keine anderen Abfälle verbrannt werden wie z. B. Bauholz, Kartonagen, Reifen, Plaste – dies stellt eine illegale Abfallentsorgung dar.


Wer pflanzliche Abfälle ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen oder andere Abfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig und wird von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt.


Pflanzliche Abfälle: 

Pflanzliche Abfälle sind z. B. Baum- und Strauchschnitt, die bei privater Grundstücksnutzung anfallen, sofern ein Entledigungswille besteht und sie nicht unmittelbar einem neuen Nutzung zugeführt werden. Diese Abfälle sind lediglich mechanisch behandelt und ansonsten stets naturbelassen.
Bei der Abfallentsorgung soll vorrangig eine Verwertung vorgenommen werden. Pflanzliche Abfälle können am besten auf natürliche Weise dem Stoffkreislauf zurückgegeben werden. Ohne weitere abfallrechtliche Genehmigung ist daher das Kompostieren durch Anlegen von Komposthaufen, durch das Einbringen in den Boden oder einfaches Liegenlassen erlaubt.
soweit keine Eigenkompostierung durchgeführt wird, können kompostierbare Abfälle sowie Baum- und Strauchschnitt zur Verwertung auch über die drittbeauftragten Entsorgungsfirmen entsorgt werden.


Andere rechtliche Vorschriften, wie z. B. das Baurecht, Nachbarschaftsrecht sowie private Nutzungsrechte, sind gesondert zu beachten.


Hinweis: Halten Sie zum Waldrand einen Abstand von mindestens 50 Metern ein. Der Mindestabstand gilt auch zu Gebäuden mit weicher Bedachung (Reetdach), Bäumen und generell jeglichem brennbaren Material. Kein Feuer bei großer Trockenheit, Wind oder Waldbrandgefahr.

 

Bild zur Meldung: Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen

Weitere Informationen:
Mehr über
Amt Malchin am Kummerower See
 
zurück
  • Facebook
  • X
  • Senden
  • Drucken
  • nach oben
 
  • Links auf zusätzliche Funktionen und Kontaktinformationen überspringen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
 
Mecklenburg Vorpommern vernetzt
 
Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz   |   Facebook
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten