Information zur 7. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See"
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens zur 7. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“, Landkreis Demmin, vom 29. September 1995 (GVOBI. M-V 1996, S. 23).
Die Auslegungsfrist für den Entwurf der 7. Änderungsverordnung ist mittlerweile abgelaufen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat eine Vielzahl an Hinweisen und Anregungen erhalten.
Angesichts des noch ausstehenden Klimaschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der möglichen Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung der Änderungsverordnung ist eine sachgerechte Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen derzeit nicht möglich. Daher hat der Landkreis entschieden, das Verfahren vorübergehend ruhen zu lassen. Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Sobald die landesrechtlichen Rahmenbedingungen abschließend geklärt sind, wird das Verfahren zur 7. Änderung der Verordnung wieder aufgenommen. Bis dahin gilt die bestehende Verordnung in ihrer aktuellen Fassung weiterhin uneingeschränkt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
André Ebeling
Amtsvorsteher
Amt Malchin am Kummerower See