Achtung- Termin für die Antragstellung nicht vergessen!
Liebe Verantwortliche in den städtischen Vereinen,
die Stadt Malchin stellt für die Arbeit in den gemeinnützigen städtischen Vereinen und Organisationen auch im Jahr 2025 finanzielle Mittel zur Verfügung.
Die dafür bereitgestellte Summe beträgt etwa 13.000 €.
Grundlage für die Vergabe der Zuschüsse ist die städtische Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen in den Bereichen Sport, Kinder- und Jugendarbeit, Soziales sowie Kultur- und Heimatpflege vom 16.12.2020.
Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt durch den Hauptausschuss nach Beratung mit dem Schul- und Sozialausschuss. Voraussetzung ist jedoch ein schriftlicher Antrag, der bis spätestens zum 28.02.2025 einzureichen ist.
Die städtische Richtlinie ist auf der Homepage der Stadt Malchin (www.malchin.de) unter „Dienste & Leistungen/Satzungen/Malchin“ verfügbar. Die Formblätter sind ebenfalls auf der Homepage abrufbar unter „Dienste & Leistungen/ Dienstleistungen/ Soziales“.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen
per Post an Stadt Malchin, Am Markt 1, 17139 Malchin oder per E- Mail an zu senden.
Bei Fragen zur Richtlinie oder zum Ausfüllen des Antrages stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Gleiches gilt auch für meine Mitarbeiterin, Frau Voß.
Manuela Rißer
Erste Stadträtin
Amtsleiterin
Zentrale Dienste und Finanzen
Bild zur Meldung: Achtung- Termin für die Antragstellung nicht vergessen!