Verantwortung der Hundehalter bei der Entsorgung von Hundekot
In unserem Amtsbereich gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohnern, Spaziergängern und Eltern kleiner Kinder über Hundekot, der in Parks, auf Gehwegen oder Grünflächen liegen bleibt. Diese Problematik betrifft nicht nur die Ästhetik unserer Umgebung, sondern stellt auch ein gesundheitliches Risiko für Menschen, insbesondere für Kinder, dar.
Hundekot kann Krankheitserreger wie Parasiten (z. B. Spulwürmer) oder Bakterien enthalten, die gesundheitliche Gefahren für Menschen darstellen. Kinder sind besonders gefährdet, da sie beim Spielen häufig mit den Händen den Boden berühren und diese dann in den Mund nehmen. Neben gesundheitlichen Risiken trägt liegengelassener Hundekot auch zu einer Verschmutzung von Böden und Gewässern bei, wenn er durch Regen in die Kanalisation gespült wird.
Es ist die Pflicht jedes Hundehalters, dafür zu sorgen, dass die Hinterlassenschaften ihres Tieres ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die Städte und Gemeinden stellen an vielen Orten kostenfreie Hundekotbeutel zur Verfügung, die genutzt werden können, um den Kot des Hundes aufzunehmen und in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen. Diese Mülleimer befinden sich häufig an strategischen Punkten wie Parkeingängen, Grünflächen oder entlang beliebter Spazierwege. Hundehalter sollten daher immer einen Beutel dabei haben, um ihren Beitrag zu einer sauberen und sicheren Umwelt zu leisten.
Das Entsorgen von Hundekot ist nicht nur eine Frage der Hygiene, sondern auch des Respekts gegenüber uns allen. Jeder Hundehalter ist dazu aufgerufen, seinen Teil dazu beizutragen, dass unsere öffentlichen Flächen sauber und lebenswert bleiben. Nur gemeinsam können wir für eine saubere Umwelt sorgen, die für alle Anwohner, Spaziergänger und unsere tierischen Freunde angenehm ist.
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