Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt
Am Montag hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, die Orte Altenkirchen, Demmin und Parchim feierlich als neue Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet. Die Bürgermeister der Gemeinden Basedow, Ivenack, Neukalen, Malchin, Stavenhagen und Teterow haben im Schweriner Wirtschaftsministerium die Anerkennungsurkunde als neue „Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz“ erhalten. „Das ist eine wundervolle Anerkennung für das Engagement der Gemeinden, die sich auszahlt. Tourismusorte und Tourismusregionen können eine Kurabgabe erheben und so die Finanzierung ihres touristischen Angebots auf neue Füße stellen. Zugleich sei die Auszeichnung „beste Werbung“ wenn es darum gehe, neue Gäste zu gewinnen“, sagte Minister Reinhard Meyer.
Die Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz zeichnet sich landschaftlich vor allem durch die vorhandenen Seenlandschaften, weitläufige Naturparks sowie Moore aus und bietet eine Vielfalt an Freizeitmöglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Vogelbeobachtung und Angeln. Besondere Persönlichkeiten der Region, darunter der Schriftsteller Fritz Reuter und der Erfinder Siegfried Marcus, werden durch kulturelle Veranstaltungen und Museen den Gästen nähergebracht. Zahlreiche Herrenhäuser und Parkanlagen prägen das Bild der Region. Mit dem Kummerower See bei Neukalen, dem Malchiner See und Teterower See verfügt die Tourismusregion über eine Vielzahl von Badeseen mit ausgezeichneter Wasserqualität.
Bislang sind 44 Gemeinden als Tourismusorte anerkannt. Mit der Mecklenburgischen Schweiz hat sich - neben der Insel Usedom und Stadt Wolgast sowie Mönchgut-Granitz (Rügen) - die dritte Tourismusregion in Mecklenburg-Vorpommern gebildet.
Hintergrund:
Das Prädikat „Tourismusort“ kann gemäß des Kurortgesetzes M-V unter bestimmten Voraussetzungen vergeben werden. Dazu gehören zum Beispiel eine landwirtschaftlich bevorzugte Lage, bedeutende kulturelle Einrichtungen, internationale Veranstaltungen oder sonstige Freizeiteinrichtungen, deren Bedeutung über den eigentlichen Ort hinausgeht. Gemeindezusammenschlüsse können unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel einer leistungsfähigen touristischen Infra- und Angebotsstruktur sowie Aktivitäten im Hinblick auf ein gebietsbezogenes Marketing, als Tourismusregion anerkannt werden. Die Tourismusorte-/regionen haben die Möglichkeit, eine gästebasierte Kurabgabe einzuführen und diese für die Finanzierung touristischer Infrastruktur und weiterer touristisch relevanter Aufgaben einzusetzen.
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