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Aufruf zur Mitarbeit im Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Malchin

04.03.2025
Aufruf zur Mitarbeit im Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Malchin
Lupe

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Malchin,

die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 19.02.2025 nunmehr die Weichen für die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates gestellt.

Wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet oder einen Grad der Behinderung von mind. 30 v.H. und Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Malchin haben, sich zudem aktiv für die Interessen und Belange der älteren Generation bzw. der behinderten Menschen engagieren möchten, fühlen Sie sich aufgerufen, im Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Malchin mitzuwirken. 

Lassen Sie mir Ihre Interessenbekundung bis zum 13.04.2025 
- per Brief (Stadt Malchin, Stichwort „Senioren- und Behindertenbeirat“, Am Markt 1, 17139 Malchin) oder 
- per E-Mail an zukommen. 

Die Interessenbekundung sollte mindestens enthalten: 
- Name, Vorname und Geburtsdatum bzw. Nachweis über den Grad der Behinderung,
- Anschrift und sonstige Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer; E-Mail), 
- kurzes Motivationsschreiben zur Mitarbeit im Senioren- und Behindertenbeirat.

Der Senioren- und Behindertenbeirat soll ein unabhängiges politisches Gremium der Stadt Malchin für Seniorinnen und Senioren sowie behinderten Menschen werden. Er ist verankert in der Hauptsatzung der Stadt. Der Senioren- und Behindertenbeirat soll die Interessen und alle gesellschaftlichen Belange der älteren Menschen sowie der Menschen mit Behinderung gegenüber der Stadtvertretung und der Stadtverwaltung Malchin vertreten.
Darüber hinaus berät er diese in allen Fragen, die die Belange von Seniorinnen und Senioren sowie der Menschen mit Behinderung betreffen. 
Dem Senioren- und Behindertenbeirat gehören bis zu fünf ehrenamtlich tätige Mitglieder an.
Die Mitglieder werden durch die Stadtvertretung für die Dauer einer Wahlperiode bestellt.
Ein Ausscheiden vor Ablauf der Amtszeit ist möglich. 
Weitere Informationen zur rechtlichen Ausgestaltung des Wirkens des Senioren- und Behindertenbeirates können § 9 der Hauptsatzung der Stadt Malchin und der Satzung für den Senioren- und Behindertenbeirat entnommen werden. 
Ich freue mich auf Ihre Interessenbekundungen! 

Freundliche Grüße
 

Manuela Rißer
Erste Stadträtin
Amtsleiterin
Zentrale Dienste und Finanzen

 

Bild zur Meldung: Aufruf zur Mitarbeit im Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Malchin

Weitere Informationen:
Mehr über
Amt Malchin am Kummerower See
 
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