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Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen und der Eigenkompostierung

27.02.2025
Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen und der Eigenkompostierung
Lupe

Das allseits bekannte Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich nicht gestattet!

Die Pflanzenabfalllandesverordnung regelt dahingehend nur Ausnahmen in den Monaten März und Oktober.

Es darf in den beiden Monaten werktags für maximal zwei Stunden täglich in der Zeit von 8.00-18.00 Uhr unter folgenden Voraussetzungen verbrannt werden, wenn

  • es sich um pflanzliche Abfälle handelt, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen

  • ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder nicht zumutbar ist

  • eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

 

Bitte berücksichtigen Sie den Nachbarschutz und die allgemeinen Brandschutzbedingungen.

Sollten der Ordnungsbehörde Anzeigen wegen Rauchbelästigung oder anderen Vergehen vorliegen, wird ein Anhörungsverfahren eingeleitet, welches mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet werden kann.

 

Bitte nutzen Sie grundsätzlich die Möglichkeit der Inanspruchnahme unseres ortsansässigen Wertstoffhofes REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH, Burgwallweg 81, 17139 Malchin zur Entsorgung von Grünabfällen (Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt und Laub) gegen eine Annahmegebühr.

Öffnungszeiten Recyclinghof: Mo 13-17 Uhr, Mi 14-17 Uhr, Fr 13-18 Uhr, Sa 9-13 Uhr

 

Eigenkompostierung:(Quelle Abfallratgeber)

Gartenbesitzer können alle kompostierbaren Abfälle, d. h. organischen Abfälle pflanzlicher Herkunft, auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken verwerten/ selbst kompostieren. Darunter:

  • Baumschnitt, Blumen- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Teereste mit Filter und Beutel, Obstreste

  • Gartenabfälle, Fallobst, Laub, Rasenschnitt, Strauchschnitt, Unkräuter, Balkonpflanzen u. ä.

 

Die Kompostierung kann besten Falls an einem schattigen Platz und natürlich immer mit direktem Bodenkontakt erfolgen. Die unterste Schicht muss luft- und wasserdurchlässig sein, mit Materialien wie Astwerk, Strauchschnitt, Rindenmulch. Wichtig ist es, immer grobe und feine, feuchte und trockene Materialien abwechselnd oder gut vermischt auf den Kompost zu geben. Auch eine Schicht Gartenerde, zwischendurch aufgebracht, trägt zum Erfolg der Kompostierung bei.

Ist der Komposter gefüllt, benötigt dieser Ruhe, z. B. über den Winter. Anschließend kann das Material entnommen, abgesiebt und im Garten verwendet werden. 

 

Bild zur Meldung: Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen und der Eigenkompostierung

Weitere Informationen:
Mehr über
Amt Malchin am Kummerower See
 
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