Bauland in Malchin

 

 

Burgwallweg

 

 

Bauen in ruhiger Lage und doch mittendrin

 

Eigenheimgrundstücke im Wohngebiet „Am Strauchwerder“

 

 

Die Stadt bietet in ruhiger Lage des B-Planbereiches „Am Strauchwerder“ verschiedene Baugrundstücke zum Kauf an. Die großzügig geschnittenen Grundstücke variieren in ihrer Größe und könnten auch an individuelle Wünsche angepasst werden.

Die Grundstücke sind voll erschlossen, die Kosten der Hausanschlüsse sind vom Erwerber zu tragen. Eine Bauträgerbindung besteht nicht. Der aktuelle Bodenrichtwert beträgt 44,00 €/m².

Der B-Plan kann während der Sprechzeiten im Amt für Bau und Liegenschaften eingesehen werden. Wir beraten Sie gern.

 

Für Rückfragen steht Ihnen

Frau Kati Wawerek unter

Tel.: 03994 – 640351 oder zur Verfügung

 

Umgebung - Ort der Kontraste.

Gelegen ist das Baugebiet am südwestlichen Stadtrand von Malchin. Einerseits sind die Baugrundstücke über den Burgwallweg direkt an die B104 angeschlossen – andererseits lockt der freie Blick auf die Natur der Mecklenburgischen Schweiz.

Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig zu erreichen und bis ins Stadtzentrum sind es nur wenige Autominuten.

 

 

 

Die Baugrundstücke sind, obwohl in der Stadt gelegen, großzügig geschnitten.

Die Flächengrößen variieren von ca. 660 m² bis 1540 m². Möglich wäre aber auch eine Teilung der Flächen, um individuellen Wünschen gerecht werden zu können.

Alle Grundstücke liegen an einer Stichstrasse, so dass sie bequem auch mit dem Auto erreicht werden können.

*Die Vermessungskosten sind vom Erwerber zu tragen.

 

 

Auszüge aus dem Bebauungsplan „Strauchwerder“ - T5*

Festsetzungen gem. §9 BauGB

WA Allgemeines Wohngebiet 0,4 Grundflächenzahl

0,8 Geschoßflächenzahl II Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß

O offene Bauweise ED nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig

TF Textliche Festsetzung:

Nr. 1.1: Geschoßzahl (§ 20 BauNVO): In diesem Bereich sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig, wobei das zweite Vollgeschoß nur im Dachgeschoß zulässig ist.

Nr. 2: Überbaubare Fläche des Baugrundstückes (§23 BauNVO): Haupt- und Nebengebäude dürfen nur auf dem Teil des Grundstückes errichtet werden, der zwischen den Baugrenzen liegt. Ausnahmen bilden Carports, diese sind ebenso wie Stellplätze für PKW zwischen der Baugrenze und der Straßenbegrenzungslinie zulässig.

Nr. 3: Garagen- und Stellplätze (§12 BauNVO): Garagen sind nur im ersten Vollgeschoß (§2 BauO) über Oberkante Gehwegoberkante zulässig.

Nr. 5.1: Traufhöhen (§86 LBauO M-V und §16 BauNVO): In diesem Bereich ist die Traufhöhe mit max. 4,0 m über Oberkante Gehweg zulässig.

Nr. 6.1: Dachneigung (86 LBauO M-V): Es sind Dachneigungen zwischen 15° - 45° zulässig. Ausgenommen sind Gründächer. Bei Schleppgauben sind mindesten 15° erforderlich.

Nr. 7.1: Dachformen (§86 LBauO M-V): Gründächer sind im gesamten B-Plan-Gebiet zulässig…Zulässig sind Satteldächer, Krüppelwalmdächer und Walmdächer sowie Gründächer. Bei Carports sind Flachdächer zulässig.

Nr. 8.3: Dacheindeckungen (§86 LBauO M-V): Zulässig sind Dachziegel und Betondachsteine.

Nr. 9.3: Außenwände, Fassaden (§86 LBauO M-V): Als Material für die Außenwände sind rote bis braune Klinker und Vormauerziegel sowie Putz in natürlichen Farbtönen zulässig. Weiße Fassaden sind nicht zulässig.

Nr. 10: Einfriedungen (§86 LBauO M-V): Zulässig sind geschnittene und freiwachsende, standortgerechte Hecken oder Laubgehölze in Verbindung mit „transparenten Zäunen“, die jedoch straßenseitig durch die Bepflanzung zu 90% zu verdecken sind. Zulässig sind auch Holzzäune. Zum Erhalt des notwendigen Bewegungsradius für Kleintiere muss der Lattenabstand mindestens 10 cm betragen.

Nr. 12.1: Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB): 15% der Grundstücksfläche sind als Grünfläche anzulegen. Hierbei sind mindesten 50% der Grünbereiche mit heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen.

*Die vollständige Fassung des Bebauungslanes kann im Amt für Bau und Liegenschaften eingesehen werden. Vorstehende Auszüge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Lage

Das Baugebiet ist verkehrsgünstig nahe der B104 Richtung Stavenhagen gelegen. Im Norden schließt es an eine Kleingartenanlage an und ist umgeben von Eigenheimgrundstücken. Das Stadtzentrum von Malchin ist mit dem Auto in wenigen Minuten zu erreichen.Bauplan