In Malchin gibt es ab sofort einen Sozialpass für sozial schwache Einwohner - Stadtvertretung beschließt auch neue Richtlinie zur Vereinsförderung

Amt Malchin am Kummerower See, den 21.01.2021

 

 

Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 09.12.2020 eine neue Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Organisationen in den Bereichen Sport, Kinder- und Jugendarbeit, Soziales sowie Kultur- und Heimatpflege und eine neue Satzung für den Sozialpass beschlossen.

 

Sowohl die neue Richtlinie als auch die Satzung sind auf der Homepage der Stadt Malchin unter www.malchin.de unter Bekanntmachungen einzusehen.

 

Der Sozialpass soll die Teilnahme einkommensschwacher Einwohnerinnen und Einwohner am kulturellen und gesellschaftlichen Leben in der Stadt Malchin erleichtern.

Die Vorlage des personengebundenen Sozialpasses ermöglicht die ermäßigten Benutzungsgebühren für die Stadtbibliothek und für das Peenebad.

Der Antrag ist formlos zu stellen. Die soziale Bedürftigkeit ist entsprechend der Satzung nachzuweisen.  

 

Die neue Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Organisationen ermöglicht Zuschüsse für Projekte, Investitionen, Vereinsjubiläen, Betriebskosten etc.

Priorität hat die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in unserer Stadt.

Neu ist unter anderem die Einreichungsfrist für die Anträge.

Die Anträge sind nunmehr bis zum 28.02. des laufenden Jahres einzureichen. 

Für dieses Jahr verlängern wir die Frist bis zum 12.03.2021. 

Die Entscheidung zu den eingereichten Anträgen trifft dann der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 27.04.2021 nach vorhergehender Beratung mit dem Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales. 

Für Zuschüsse an Vereine, Verbände und Organisationen gemäß o.g. Richtlinie stehen im Haushalt der Stadt Malchin für 2021 insgesamt 11.000 € zur Verfügung.

 

Die neuen Antragsformulare finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Sie bekommen die Richtlinie sowie die Antragsformulare bei Bedarf aber auch zugesandt.  

Zuständige Sachbearbeiterin in unserem Hause ist nunmehr Frau Meyer. 

Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte Frau Meyer unter Tel.- Nr. 640-109 bzw. per E- Mail: oder mich persönlich unter Tel.-Nr. 640-250 bzw. per E- Mail: .

 

Manuela Rißer

Erste Stadträtin

Amtsleiterin

Zentrale Dienste und Finanzen