FISCHEREISCHEINPRÜFUNG 2019

Amt Malchin am Kummerower See, den 29.08.2019

Gemäß Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Fischereischeinprüfungsverordnung-FschPrVO M-V) vom 11. August  2006  (GVBOL. M-V S. 416), zuletzt geändert am 18. Mai 2013, findet die nächste Fischereischeinprüfung am:

Dienstag, den 29. Oktober 2019, um 15:00 Uhr im Rathaussaal Malchin, Am Markt 1, 17139 Malchin statt.

 

Das Anmeldeformular zur Fischereischeinprüfung kann auf der Webseite Amt Malchin am Kummerower See  HIER heruntergeladen  werden. Anmeldungen können bis zum 18. Oktober 2019 bei der Stadt Malchin, Am Markt 1, 17139 Malchin eingereicht oder persönlich im Bürgeramt, Herrn Jähnke, abgegeben werden. Alternativ kann die Übersendung des Anmeldeformulars auch per E-Mail an jaehnke@malchin.de erfolgen.

 

Gemäß Tarifstelle 304.3.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (KostLEVO M-V) vom 12. September 2005 (GVOBl. M-V S. 459) werden für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung und Erteilung eines Zeugnisses oder eines Bescheides über das Nichtbestehen nach § 4 der Fischereischeinprüfungsverordnung (FschPrVO), Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 € für Teilnehmer unter 18 Jahren und 25,00 € für Teilnehmer über 18  Jahre  erhoben.  
Die Verwaltungsgebühr (Prüfungsgebühr) wird am Prüfungstag in bar fällig.

 

Die Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung ist sowohl durch den Besuch eines Lehrganges, als auch durch die Aneignung des Wissens im Selbststudium (autodidaktisch) möglich.
Über angebotene Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung erhalten Sie Informationen im Rathhaus sowie bei ortsansässigen Angelvereinen.