Leinenpflicht für Hunde in Wald und Feld: Brut- und Setzzeit hat begonnen

09.04.2024

Leinenpflicht für Hunde in Wald und Feld: Brut- und Setzzeit hat begonnen

 

Am 1. April begann die Brut- und Setzzeit, was bedeutet, dass Wildtiere in dieser Zeit einen besonderen Schutz benötigen. Dieser Schutz umfasst auch die Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft, die vom 1. April bis zum 15. Juli gilt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Wildtiere vor Störungen zu bewahren, die ihre Fortpflanzung und ihren Nachwuchs gefährden könnten.

 

Während Bodenbrüter wie Enten, Gänse, Fasane und Lerchen nun mit ihrem Brutgeschäft beginnen, tragen hochtragende Tiere wie Rehe bereits ihren Nachwuchs und sind daher besonders empfindlich für Störungen. Zudem ziehen einige Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild bereits ihren Nachwuchs groß, der durch stöbernde Hunde gefährdet werden kann.

 

In Anbetracht dessen sind Hundehalter dringend dazu aufgefordert, ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit an der Leine zu führen und Rücksicht auf die heimische Tierwelt zu nehmen. Die Nichtbeachtung dieser Regelung kann nicht nur den Tieren, sondern auch dem Hundehalter teuer zu stehen kommen.

 

Die Leinenpflicht gilt in der gesamten freien Landschaft, einschließlich Flächen im Wald und anderen unbebauten Gebieten, auch wenn sie innerhalb von Ortschaften liegen. Parks und Grünanlagen, die von vielen Wildtieren zur Aufzucht genutzt werden, sind ebenfalls von der Leinenpflicht betroffen, obwohl hier keine allgemeine Regelung besteht. Hundehalter sollten daher besonders achtsam sein und ihre Hunde nicht frei herumlaufen lassen.

 

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