Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Amt Malchin am Kummerower See, den 14.03.2023

Gemäß des Bundesmeldegesetzes (BMG) weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen.

 

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das

Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet

haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m)

§ 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

 

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche

Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern

Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören (gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m § 42 Abs. 2 BMG)

 

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im

Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 1 BMG)

 

4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen

an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 2 BMG)

.

5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 3 BMG)

 

Sofern Sie Widerspruch erhoben haben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

Der Widerspruch ist gegenüber dem Amt Malchin am Kummerower See, Einwohnermeldeamt, Am Markt 1 in 17139 Malchin zu erklären.