Wichtiger Hinweis für Vereine, Verbände und Parteien

Amt Malchin am Kummerower See, den 27.04.2021

Auch unter Pandemiebedingungen können  gesetzlich oder satzungsgemäß notwendige Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen durchgeführt werden. Diese können unter den Auflagen des § 8 Abs. 5 der aktuellen Corona LVO (in Verbindung mit  Anlage 40) durchgeführt werden. Zu den Auflagen zählen (hier nicht abschließend aufgeführt) neben der Anzeige beim Gesundheitsamt, ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept, die Maskenpflicht und - neu -ein tagesaktueller negativer COVID-19-Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf.

(Quelle: Corona-LVO MV Stand 17.04.2021)