Bürgerinformation zum Schornsteinfegerwesen

Amt Malchin am Kummerower See, den 05.03.2020

Alle Hauseigentümer haben seit dem 01. Januar 2013 die Möglichkeit, für die freien Tätigkeiten (u. a. Kehrungen, Messungen gem. Feuerstättenbescheid) einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen.

Das hat zur Folge, dass Sie selbst dafür Sorge zu tragen haben, dass Ihre Feuerungsanlage fristgerecht, entsprechend der Vorgaben des Feuerstättenbescheides, welcher durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt wird, gekehrt und überprüft wird.

Darüber hinaus sind Sie als Hauseigentümer verpflichtet, entsprechend § 1 Abs. 2 Schornsteinfeger- Handwerksgesetz, dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unverzüglich Änderungen an kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen, den Einbau neuer Anlagen (auch bei Anlagentausch), die dauerhafte Stilllegung und die Inbetriebnahme stillgelegter Anlagen schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Bei Errichtung neuer Anlagen(auch bei Anlagentausch) muss somit der bevollm. Bezirksschornsteinfeger entsprechend § 1 Abs. 2 Schornsteinfeger- Handwerksgesetz über die Errichtung informiert werden. Danach muss der bevollm. Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Abnahme die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage entsprechend § 82 Abs. 2 Satz 4 Landesbauordnung M-V bescheinigen. Erst danach darf die Anlage in Betrieb genommen werden.

Es werden die Liegenschaftseigentümer gebeten, auf die Einhaltung der Eigentümerpflichten zu achten und die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten fristgerecht zu veranlassen/ in Auftrag zu geben.

 

Seit 2019 sind die Vertreter in unserem Amtsbereich für den Kehrbezirk MSE-17 Herr Olaf Brandt, Nachfolger von Michael Kropp, und für den Kehrbezirk MSE-18 Herr Philipp Niendorf, Nachfolger von Jürgen Drewes.

Alle hoheitlichen Aufgaben, die in den jeweiligen Bezirk fallen, obliegen ausschließlich dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

 

Der Kehrbezirk MSE-17 umfasst u. a.: Gorschendorf, Gülitz, Jettchenshof, Pisede, Salem, Remplin, Alt Panstorf, Neu Panstorf, Remplin, Wendischhagen, Hagensruhm, Retzow, Neukalen und Ortsteile, Vereinzelte Straßen Malchins

Der Kehrbezirk MSE-18 umfasst u. a.: Basedow und Ortsteile, Duckow, Pinnow, Scharpzow, Viezenhof, Faulenrost, Demzin, Gielow, Hinrichsfelde, Liepen, Kummerow und Ortsteile, Großteile Malchins

 

Die Kontaktdaten von Herrn Brandt sind folgende:

Olaf Brandt

Rathaus 5

17154 Neukalen

Tel: 0157 773 538 60

E-Mail: schwarzekerls@email.de

 

Die Kontaktdaten von Herrn Niendorf sind folgende:

Philipp Niendorf

Steinstraße 26

17139 Malchin

Tel: 039942 259 000

E-Mail: info@meister-niendorf.de

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und die Stadtverwaltung Malchin (Sachbearbeiter Herr Jähnke, Telefon 03994/640-269, E-Mail jaehnke@malchin.de) gern zur Verfügung.